REKLAMATIONSINFORMATION
BEI ERHALT VON BESCHÄDIGTEN LIEFERUNGEN
Trotz größter Sorgfalt bei Produktion, Verpackung und Versand unserer Produkte kann es infolge unsachgemäßer Behandlung oder höherer Gewalt auf dem Versandweg zu Transportschäden kommen. Um bei einer entstandenen Beschädigung eine reibungslose Reklamationsabwicklung gewährleisten zu können, bitten wir Sie, die folgenden Punkte zu beachten.
REKLAMATION BEI PAKETDIENSTEN
PRÜFUNG DER VERPACKUNG
Die Verpackung muss vor der Bestätigung des Erhalts auf sichtbare Mängel geprüft werden.
1VERMERK
Sind sichtbare Mängel an der Verpackung zu erkennen, müssen diese (z.B. auf dem Lieferschein) inkl. Kennzeichen des Auslieferfahrzeugs vermerkt werden. Wichtig: Der Vermerk auf Mängel muss unbedingt vom Fahrer entgegengezeichnet werden. Andernfalls ist der Nachweis nicht gültig.
2NACHWEIS DER BESCHÄDIGTEN VERPACKUNG
Mängel an der Verpackung sind BDS Maschinen bildlich nachzuweisen. Bitte fotografieren Sie deshalb die verpackte Ware im Originalzustand.
3PRÜFUNG DER WARE
Wurden Mängel an der Verpackung festgestellt, muss die Ware unverzüglich auf Mängel überprüft werden.
4NACHWEIS DER BESCHÄDIGTEN WARE
Auch Mängel an der Ware sind BDS Maschinen bildlich nachzuweisen. Bitte fotografieren Sie deshalb die Mängel der ausgepackten Ware gut ersichtlich.
5MELDUNG
Sowohl Beschädigungen an der Verpackung als auch an der Ware müssen innerhalb von einer Woche nach Erhalt bei BDS Maschinen in Schriftform, mit bildlichen Nachweisen der Mängel gemeldet werden.
6REKLAMATION BEI SPEDITIONEN
PRÜFUNG
Der Empfänger muss die Verpackung und Ware sofort bei Annahme - ohne schuldhaftes Verzögern - auf Schäden, Vollständigkeit sowie Qualität prüfen.
1VERMERK
Sind sichtbare Mängel zu erkennen (z.B. Verpackungsschäden, Produktschäden o.ä.), müssen diese inkl. Angabe von Kennzeichen, Spedition und Name des Fahrers auf dem Abliefernachweis vermerkt und vom Fahrer unterschrieben werden. Sichtbare Mängel sollten zudem am Handscanner des Fahrers eingetragen werden lassen.
2NACHWEIS
Sichtbare Mängel an Verpackung oder Ware sind BDS Maschinen bildlich nachzuweisen. Bitte fotografieren Sie deshalb alle Mängel gut ersichtlich.
3MELDUNG
Sowohl Beschädigungen an der Verpackung als auch an der Ware müssen innerhalb von einer Woche nach Erhalt bei BDS Maschinen in Schriftform, mit bildlichenNachweisen der Mängel gemeldet werden.
4ALLGEMEINE INFORMATION
Sollte die Annahme der Ware ohne Vermerk auf Fehlmengen oder Schäden erfolgen und somit die Ware als in einem einwandfreien Zustand und vollzählig bestätigt werden, ist eine Reklamation nicht gültig und kann nicht anerkannt werden. Reklamationen können nur bearbeitet werden, wenn diese innerhalb einer Woche (5 Werktage) nach Erhalt der Ware bei der Firma BDS Maschinen GmbH schriftlich geltend gemacht werden. Reklamationen nach dieser Frist werden nicht bearbeitet und grundsätzlich abgelehnt.
- BDS Maschinen GmbH
- ■ Martinstrasse 108
- ■ 41063 – Mönchengladbach
- ■ www.bds-maschinen-gmbh.de